Gefährdete Kinder

Was Sie auf Reisen für den Schutz von Kindern im Gastland tun können, Marcus Bauer, ECPAT Österreich.

Sex mit Kindern ist ein Geschäft, das jährlich Milliarden von Dollar in die Kassen krimineller Netzwerke spült. Die Täter nutzen die touristische Infrastruktur in vielen Ländern, um Kinder sexuell auszubeuten. Die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen ist weltweit strafbar und ein Verbrechen. Auch wenn die Taten im Ausland begangen wurden, können Österreicher hierzulande vor Gericht gebracht werden.

Für rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche hat die gestiegene Mobilität Schattenseiten: Sie werden ausgebeutet, zu Prostitution oder Pornografie gezwungen. Oft werden die Kinder auch Opfer von Menschenhandel. Für die Täter ist es zudem meist ein lukratives kriminelles Geschäft.

Bewusst hinsehen und couragiert handeln

Studien zeigen, dass viele Reisende diese Straftaten nicht tolerieren wollen und sich dagegen engagieren. Denn Kinder sind Kinder – auf der ganzen Welt. Ihnen gebührt Schutz und Unterstützung. Um Minderjährige wirklich vor Kindersextourismus zu schützen müssen Politik, Privatwirtschaft, Strafverfolgungsbehörden, Kinderschutzorganisationen und besonders Sie als Tourist/Touristin gemeinsam ein Netz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen knüpfen.

Beobachtungen melden

Zivilcourage zu zeigen ist schwierig. Wegschauen hilft jedoch immer nur den Tätern! Um den Opfern zu helfen ist es notwendig hinzuschauen und verdächtige Beobachtungen zu melden. Unter meldestelle@interpol.at können Sie jeglichen Hinweis abgeben und Verdachtsfälle auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen melden.

Hilfreiche Angaben sind:
WAS genau haben Sie beobachtet?
WANN und WO hat sich der Verdachtsfall ereignet?
WER waren die beteiligten Personen (Beschreibung: Verdächtige/r, Opfer)?
Besonderheiten: Gibt es Fotos oder Filme im Zusammenhang mit den Verdachtssituationen?

Experten/innen des Bundeskriminalamts (BK) unterziehen die Meldungen einer ersten sorgfältigen Auswertung. Sachdienliche Informationen werden über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Landeskriminalämter oder – bei internationalen Fällen – an Interpol und Europol übermittelt. Diese Stellen leiten anschließend weitere nötige Schritte ein. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Fachpersonen der Strafverfolgung sind geschult in der Einordnung von Verdachtsmeldungen. Nur wenn die Hinweise rechtlich relevant erscheinen, kommt es zu einer Anzeige.

Maßnahmen von Reiseveranstaltern

Auch namhafte österreichische Tourismusunternehmen haben den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus („Kinderschutzkodex“ – „Childprotection Code“) unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, Maßnahmen umzusetzen, um am Schutz der Kinder im Tourismus mitzuwirken. Dazu gehören u.a. Schulungen von Beschäftigten im In- und Ausland, die Information der Kunden/innen und Gäste sowie Klauseln in Partnerverträgen. Zudem verpflichten sich die Unternehmen, jährlich Bericht zu erstatten.

Mehr Informationen unter:
www.ecpat.at und www.thecode.org
 

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zuletzt geändert am 17.10.2018

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